Pensionsversicherung
Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.
Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der
Pflege eines behinderten Kindes
Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für
Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für
Zeiten der Pflege naher Angehöriger