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Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger

Wiedner Hauptstraße 32, 1040 Wien
Tel: +43 (1) 58 900 DW 328 E-Mail: office@ig-pflege.at
Vier Personen unterschiedlichen Alters und Geschlechts gehen gemeinsam Hand in Hand

Pensionsversicherung - Selbstversicherung - Voraussetzungen

Aufgabe der Pensionsversicherung ist die finanzielle Absicherung des Versicherten und dessen Angehörigen durch Pensionsleistungen im Alter oder nach krankheitsbedingtem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben.

 

Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes

Stellen eines Antrages

gemeinsamer Haushalt der Pflegeperson mit dem Kind

Hauptwohnsitz in Österreich

Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für das Kind

Überwiegende Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege des Kindes

Keine andere bestehende Pensionsversicherung oder Pflicht-/ Weiterversicherung in der Pensionsversicherung

Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 10.02.2024

Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger

 

Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für

Zeiten der Pflege naher Angehöriger