Befreiung von Gebühren und Entgelten - Rezeptgebühr/e-card - Ansprechstellen
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Befreiung von der Rezeptgebühr, der Rundfunkgebühr und vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel.
Befreiung von der Rezeptgebühr und dem Entgelt für die e-card
- Leistung
- Voraussetzungen
- Ansprechstellen
- Ihr Sozialversicherungsträger wie ÖGK, SVS und BVAEB.
- Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)
Klicken Sie auf der Website oben rechts auf Ihr Bundesland und geben Sie „Rezeptgebührenbefreiung" unter „Suche" ein.
Quelle: Caritas Österreich: Wissenswertes für pflegende Angehörige. Stand: 23.02.2022
Befreiung von Rundfunkgebühren und/oder Zuerkennung einer
Zuschussleistung zu Fernsprechentgelten